Dekret und Verordnung
Bischöfliches Dekret von Bischof Dr. Franz Jung für das Bistum Würzburg
vom 16. März 2020
Präambel
Die Verbreitung des Coronavirus zwingt Staat und Gesellschaft ebenso wie alle Einzelnen zu besonderen Schutzmaßnahmen.
Das Bistum Würzburg steht vor der Herausforderung, einerseits den Menschen zur Seite zu stehen, andererseits aber auch selbst alles zu tun, um die Verbreitung des Virus wenigstens zu verlangsamen. Wir müssen alle Menschen, mit denen wir in Kontakt stehen, ebenso schützen wie auch unser eigenes Personal.
Vor diesem Hintergrund gebe ich hiermit folgende Anordnungen. Diese sind verpflichtend zu befolgen.
- 1 Gottesdienste
(1) Von Dienstag, 17. März 2020, an bis zum 19. April 2020 dürfen keine öffentlichen Gottesdienste gefeiert werden.
(2) Die private Zelebration der Priester, ggf. mit einem Mitglied des Pastoralteams, unter Ausschluss der Öffentlichkeit, ist erlaubt und in der gegenwärtigen Situation ein stellvertretender Vollzug. Sie nimmt dabei die besonderen Anliegen der Pfarrgemeinden und Pfarreiengemeinschaften mit ins Gebet.
(3) Die Liturgien zu den Kar- und Ostertagen können nicht öffentlich gefeiert werden. Ihre Mitfeier wird stattdessen durch Übertragung über das diözesane Internet ermöglicht.
Für alle Gläubigen stellt das Liturgiereferat der Diözese bis Mittwoch, 18. März 2020, Materialien zur Gestaltung des eigenen Gebets bereit.
(4) Erstkommunionfeiern am Weißen Sonntag, 19. April 2020, müssen verschoben werden. Über Erstkommunionfeiern an den folgenden Sonntagen wird entschieden, sobald feststeht, ob die Schulen ab dem 20. April 2020 wieder öffnen. Können die Erstkommunionfeiern mit den Kindern nicht mehr ausreichend vorbereitet werden, sind sie in jedem Fall zu verschieben.
(5) Tauffeiern sind zu verschieben. Ausschließlich Nottaufen sind noch gestattet.
(6) Trauungen sind zu verschieben.
(7) Beisetzungen dürfen nur im engsten Familienkreis ohne Requiem stattfinden.
(8) Die Krankensalbung für Einzelpersonen sowie die Begleitung von Sterbenden bleiben erlaubt.
(9) Öffnung der Kirchen: Die Kirchen sollen nach Möglichkeit zu den gewohnten Zeiten in der je üblichen Weise und unter Beachtung der bekannt gemachten Hygieneregeln für das persönliche Gebet geöffnet bleiben.
- 2 Veranstaltungen und Gremiensitzungen
(1) Alle öffentlichen kirchlichen Veranstaltungen müssen entfallen.
(2) Alle Treffen, Gruppenstunden usw. von kirchlichen Vereinigungen müssen entfallen.
(3) Alle Gremiensitzungen außer den Treffen von Krisenstäben müssen entfallen. Dringende Beschlüsse sind im Umlaufverfahren oder per Telefon- oder Videokonferenz herbeizuführen.
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3 Kommunikation
Das Bischöfliche Ordinariat gibt ab Dienstag, 17. März 2020, täglich um 15 Uhr weitere aktuelle Anordnungen über die Presse, die Bistumshomepage, das Intranet und per Rundmail an alle Beschäftigten bekannt. Diese Anordnungen sind verpflichtend zu beachten.
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4 Inkrafttreten und Geltungsdauer
Die in diesem Dekret enthaltenen Anordnungen treten ab Dienstag, 17. März 2020, in Kraft. Sie gelten zunächst bis zum 19. April 2020. Über eine eventuell nötige Verlängerung wird zu gegebener Zeit entschieden.
Würzburg, 16. März 2020
Dr. Franz Jung
Bischof von Würzburg
Msgr. Dr. Matthias Türk
Kirchlicher Notar