Einige Informationen für Sie ...
Taufe
Erwachsenentaufe
Wenn Sie, als Jugendlicher oder Erwachsener nach der Taufe fragen, dann wenden Sie sich bitte direkt an einen von uns Seelsorgern. Wir freuen uns sehr darüber, und möchten mit Ihnen ganz persönlich ins Gespräch kommen.
Kleinkindertaufe:
Liebe junge Eltern,
die Taufe Ihres Kindes ist für Sie und für uns, die Pfarreiengemeinschaft Lumen Christi entlang der Mömling, ein wichtiges und hohes Fest. Wir wollen das neue Mitglied in unserer Gemeinschaft herzlich Willkommen heißen.
Taufvorbereitung
Um den Stellenwert des Sakramentes der Taufe hervorzuheben und deren Bedeutung zu erklären, werden 2 bzw. 3 Taufgespräche geführt. Bei dem ersten geht es vor allem darum, dass sich Eltern kennen lernen, die ihr Kind zur Taufe am selben Termin angemeldet haben. Wir möchten, dass vor allem neue Mitbürger Kontakte knüpfen und von den Erfahrungen anderer jungen Eltern gegenseitig profitieren können. Es wird über die Taufe, den Glaubensweg gesprochen und Gestaltungsmöglichkeiten der Tauffeier vorgestellt und Hilfen bei der Planung angeboten. Dieses Vorbereitungsgespräch findet unter der Leitung von erfahrenen Eltern aus der Pfarrgemeinde statt.
Beim letzten Taufgespräch werden mit dem Taufenden (Pfarrer oder Diakon) der Ablauf und die Gestaltungswünsche in Hinblick auf Sinn und Hintergrund der Taufe abgestimmt. Fragen zu "Gott und der Welt" können bei allen Gesprächen gestellt werden.
Anmeldung
Wichtig ist, dass Sie Ihr Kind vor dem ersten Taufvorbereitungsgespräch rechtzeitig im Pfarrbüro der Taufkirche anmelden.
Sie können Ihr Kind in allen 3 Teilgemeinden unserer Pfarreiengemeinschaft zu dem Termin anmelden, der Ihnen am besten passt. Über die Termine der Vorbereitungsgespräche sowie den eigentlichen Tauftag (Sa. oder So.) am Taufwochenende kann man, in dringenden Fällen, auch reden.
Zur Anmeldung brauchen Sie: Die Geburtsurkunde des Täuflings, einen Nachweis der Konfession der Eltern sowie der/des Paten. Dies ist ein Auszug aus dem Taufregister der Kirche, in der die Betreffenden selbst getauft wurden. Meist genügt ein Anruf in dem dortigen Pfarrbüro und man bekommt den Auszug zugesendet. Er sollte jedoch maximal 3 Monate alt sein.
Voraussetzungen
Die Taufe eines Kleinkindes bedarf der Zustimmung von Mutter und Vater. Mindestens ein Elternteil muß der katholischen Kirche angehören.
Paten
Wichtig ist, dass der/die Taufpate/Taufpatin getauft und gefirmt ist und der katholischen Kirche angehört. Ansonsten kann er/sie leider nur als Taufzeuge/Taufzeugin eingetragen werden. Denn Aufgabe des Patenamtes ist, den Täufling auf seinem Glaubensweg in der katholischen Kirche zu begleiten und ihm zu helfen, seinen Platz in dieser Gemeinschaft zu finden.
Wenn der/die Pate/Patin selbst, die eigene Taufe nicht mit der Firmung vollendet hat, oder sich entschlossen hat, diese Gemeinschaft der Katholiken zu verlassen (Austritt), so erfüllt er/sie nicht die Anforderungen an dieses Amt.
Kommunion
Seit 2019/2020 wurde die Kommunionkatechese in unserer Pfarreiengemeinschaft verändert.
Während über 20 Jahre die Kommunionvorbereitung in den Händen der Kommunionmütter lag und sie die Kommunionkinder in kleinen Gruppen zu ca. 5 Kindern zur Kommunion vorbereiteten, werden die Kommunionkinder jetzt in Wegegottesdiensten auf die 1. Heilige Kommunion vorbereitet.
Das heißt: Die Kommunionkinder und ihre Eltern treffen sich alle zwei Wochen in der Kirche und haben eine Andacht, in denen es Schwerpunkte gibt, z. B. Gott ruft dich ( so wie Samuel). Das war der 1. Weggottesdienst. In ihm ging es um das Kreuzzeichen und das Vater unser.
Der 2. lautete: Gott spricht durch die hl. Schrift. Dabei wurde die Bibel genau angesehen.
Weiterhin werden die Kommunionkinder in kleinen Gruppen von ihren Eltern betreut. In diesen Gruppen geht es dann eher um praktische Dinge wie Gruppenkerze gestalten, das Einüben des Vater unser, Brot backen, Freundschaftsbändchen knüpfen und vieles mehr.
In der Pfarreiengemeinschaft ist die Vorbereitung gleich, d.h. wenn ein Kind dienstags nicht in Obernburg die Kirche kommen kann, kann es in dieser Woche nach Eisenbach oder Mömlingen gehen.
Die Weggottesdienste finden in Obernburg immer dienstags um 17:30 statt, in Eisenbach am Donnerstag und in Mömlingen am Montag. Interessenten dürfen gerne vorbeischauen. Die Termine entnehmen Sie dem Gottesdienstanzeiger.
Angelika Hennrich (Obernburg)
Beichte
Im Sakrament der Buße bekennt sich der Mensch zu den Sünden, die er begangen hat, und übernimmt die Verantwortung für sie. Dadurch öffnet er sich Gott und der Gemeinschaft der Kirche neu und ermöglicht sich so eine neue Zukunft. Indem der Priester die Absolutionsformel spricht, wird der Einzelne mit Gott versöhnt. Diese Versöhnung gilt auch für seine Mitmenschen, die Kirche und die ganze Schöpfung.
Damit in der Absolution durch den Priester die Versöhnung mit Gott und der Gemeinschaft der Glaubenden ausgesprochen werden kann, bedarf es der Reue und des Aussprechens der Schuld im Bekenntnis und des Vorsatzes, schuldhaftes Verhalten zu ändern und Schaden wieder gutzumachen.
Alternativ zur Beichte im Beichtstuhl bieten Priester das so genannte Beichtgespräch an. Es findet meist in einem Nebenraum der Kirche oder im Pfarrhaus statt. Während des persönlichen Gesprächs bekennt der Beichtende seine Sünden und zeigt seine Reue. Der Priester spricht die Worte der Vergebung und legt dem Gläubigen die Hände auf.
Bekennt ein Christ im Sakrament der Beichte seine Sünden, ist der Priester zur völligen Geheimhaltung verpflichtet. Egal wie schwerwiegend mögliche Argumente sein können, der Priester kann vom Beichtgeheimnis nicht entbunden werden. Vor Gericht kann er das Zeugnisverweigerungsrecht geltend machen. Verletzt ein Priester das Beichtgeheimnis, begeht er eine schwere Sünde. Er verliert die Beichtvollmacht sowie all seine Ämter und Würden.
Nach der Beichte darf der Beichtvater nur mit ausdrücklicher und freiwilliger Erlaubnis mit dem Beichtkind über seine Sünden sprechen. Wer zufällig etwas aus einer Beichte erfährt, ist ebenfalls zum Schweigen verpflichtet.
Die Möglichkeit zur Beichte wird in den Kirchen unserer Pfarrei idR um 16.30 Uhr vor den Samstagsmessen angeboten sowie nach den Bußgottesdiensten im Advent und der Fastenzeit. Ein Termin für ein Beichtgespräch oder eine Beichte kann auch vereinbart werden.
Firmung
Das Sakrament der Firmung wird auch als Sakrament des Heiligen Geistes bezeichnet. Es bestärkt und befähigt, den Glauben als Zeuge Christi in Wort und Tat zu verbreiten. Die Firmung ist die Bestätigung des Glaubensbekenntnisses, das die Eltern und Paten bei der Taufe stellvertretend geleistet haben. Daher vollendet die Firmung die Taufe. Durch Handauflegung und Salbung wird der Heilige Geist auf den Firmling übertragen. Da in den meisten Fällen der (Weih-)Bischof die Firmung spendet, stellt sie zudem eine sichtbare Verbindung des Gläubigen zum Bistum und zur Weltkirche dar. Neben Taufe und Eucharistie zählt die Firmung zu den Einführungssakramenten.
Die Firmvorbereitung für Kinder der 6. Klassen erfolgt pfarreiengemeinschaftsweit einheitlich. Die Kinder werden eingeladen, an der Vorbereitung teilzunehmen, die in einzelnen Gruppen unter Leitung von Eltern oder engagierten Mitgliedern der Gemeinde stattfindet. Gemeinschaftliche Veranstaltungen wir z.B. ein Einführungstag finden ebenfalls statt. Bei Fragen und Interesse wenden Sie sich bitte an PR Benjamin Riebel, Tel. 06022/500049.
Erwachsene können ebenfalls gefirmt werden; hier wird um Rücksprache mit Pfr Jarosch gebeten, Tel. 06022/681504. Nicht getaufte Erwachsene, die getauft werden wollen, werden idR gleichzeitig getauft und gefirmt und gehen zur ersten heiligen Kommunion. Auch hier wenden Sie sich bitte direkt an einen der Seelsorger.
Hochzeit
Mit dem gegenseitigen Versprechen vor dem Priester oder Diakon, den Trauzeugen und der Gemeinde spenden sich die Brautleute das Sakrament der Ehe gegenseitig. Sie gründen damit den sakramentalen Bund und stiften untereinander eine Gemeinschaft für das ganze Leben: Mann und Frau versprechen, einander in guten und in schlechten Tagen die Treue zu halten, bis dass der Tod sie scheidet. Der Priester erteilt der Ehe den kirchlichen Segen. Die Ehe ist dabei Abbild des Bundes zwischen Christus und seiner Kirche.
Für eine katholische Eheschließung müssen folgende Voraussetzungen beachtet werden:
- die zivilrechtliche Ehe vor dem Standesamt sollte geschlossen worden sein, aber eine rein kirchliche Hochzeit ist unter bestimmten Vorraussetzungen auch möglich
- der Mann und die Frau müssen ledig bzw. verwitwet sein
- die wesentlichen Merkmale einer Ehe müssen beachtet werden; dazu zählen ihre Unauflöslichkeit, die Bereitschaft, Eltern zu werden und die Treue der Ehepartner
- zwei Trauzeugen müssen benannt werden. Dabei ist es aber nicht erforderlich, dass diese katholisch sind.
Um sich für die Trauung anzumelden, wenden Sie sich bitte an Pfarrbüro. Zur Anmeldung benötigen Sie einen Taufschein, der nicht älter als sechs Monate sein darf und beim jeweiligen Pfarramt des Taufortes erhältlich ist (bei Hochzeit in der eigenen (Tauf-)Pfarrei entfällt dies).
Ehevorbereitungskurse werden vom Bistum Würzburg angeboten.
Sterben - Tod - Trauer
Die Pfarreiengemeinschaft „Lumen Christi entlang der Mömling“ hat mit dieser neuen Telefonnummer die Möglichkeit geschaffen, auch außerhalb der Öffnungszeiten der Pfarrbüros einen Seelsorger in den genannten Notfällen zu erreichen. Die Bitte ist, diese Nummer wirklich nur dann anzurufen, wenn es sich um einen unaufschiebbaren Notfall handelt.
0151 6779 1997 eine wichtige Handynummer ……
Sterbefall – was jetzt?
Hilfestellungen des Pfarrgemeinderates „Corpus Domini Mömlingen“ zum Thema: “Sterben, Tod und Trauer”
Stand Juli 2019
Das Sakrament der Krankensalbung als Stärkung
Für alle Menschen ist Krankheit und Tod eine schwere Prüfung. Jesus hat Krankheit und Tod nicht erklärt. Aber er hat das Sterben selbst erlebt: „Vater in deine Hände lege ich meinen Geist“ (Lk 23,46). So dürfen wir als Christen darauf vertrauen, dass er uns auch in Krankheit und Sterben nahe ist. Diese Nähe sagt uns die Kirche besonders im Sakrament der Krankensalbung zu. Sie wird meist einmal im Jahr bei einem Gottesdienst für Senioren angeboten. Haben Sie den Mut, einen Kranken darauf anzusprechen, ob er den Empfang dieses Sakramentes wünscht.
Sterbende begleiten
Jeder stirbt anders. Wut, Verdrängung, ein letztes Aufrichten oder letzte große Gesten – all das gibt es bei Sterbenden. Es lässt sich wenig Allgemeines über das Sterben sagen. Sterbende muss man mit Liebe begleiten.
Verfallen Sie nicht in Hektik. Halten Sie aus, was geschieht und sprechen Sie höchstens das an, was wesentlich ist für Sie und den Sterbenden.
Lassen Sie sich Zeit. Bewahren Sie Ruhe, vielleicht können Sie sich etwas Persönliches sagen und gute Wünsche mitgeben. Machen Sie ihm die Trennung nicht schwer. Sagen Sie ihm, dass er gehen darf und dass Sie ohne ihn zu leben versuchen.
Vielleicht können Sie auch laut oder leise miteinander beten und eine Kerze anzünden. Anregungen dazu finden Sie im Gotteslob Nr. 17 und 18.
Wenn der Sterbende eine Begleitung wünscht, oder Sie und Ihre Angehörigen Hilfe benötigen, stehen Ihnen Hospizvereine als Sterbebegleitung zur Seite. Ehrenamtliche begleiten den Sterbenden indem sie zuhören, da sind, miteinander reden oder schweigen und entlasten somit die Angehörigen und stehen ihnen bei.
Halten Sie Kinder von einem Sterbenden nicht grundsätzlich fern. Lassen Sie Kinder selbst entscheiden und beantworten Sie deren Fragen klar und aufrichtig.
Wenn jemand bereits verstorben ist
Verständigen Sie Angehörige und Freunde. Die Anwesenheit am Sterbebett gibt Gelegenheit, sich zu sammeln und in Ruhe vom Verstorbenen - auch von seinem Leib – Abschied zu nehmen. Wenn Ihr Angehöriger zuhause verstorben ist, vor allem, wenn der Tod vorhersehbar war, müssen Sie den Arzt nicht nachts rufen, um den Totenschein ausstellen zu lassen. Das hat Zeit bis zum nächsten Morgen.
Wenn Ihr Angehöriger in einem Krankenhaus oder Seniorenheim gestorben ist, können Sie ihn dort in einem Verabschiedungsraum oder zuhause aufbahren lassen.
Ein offener Sarg im Leichenhaus ist i.d.R. zulässig und kann ggf. den Abschied erleichtern.
Benachrichtigen Sie das Pfarrbüro und ein Bestattungsunternehmen (Tel.Nr. unten). Haben Sie den Mut, vom Verstorbenen in Ruhe Abschied zu nehmen. Dies ist eine sehr wertvolle Zeit und für die Angehörigen eine wichtige Hilfe in ihrer Trauerarbeit. Das Unfassbare wird durch Ansehen und Fühlen Teil der Realität.
Einige Stunden nach dem Tod entstehen basische Stoffe im toten Körper. Der Kontakt mit diesen Stoffen ist ungefährlich. Nach Absprache mit dem Arzt dürfen Sie den Leichnam waschen und ankleiden. Behandeln Sie den toten Körper mit Achtung und Respekt.
Es gibt keine speziellen Kleidervorschriften. Sie dürfen aus der Alltags- oder Festtagskleidung ihres Verstorbenen wählen, so wie er es sich gewünscht hätte oder Sie ihn am liebsten sehen. Synthetische Kleidung ist wegen Verwesungsschwierigkeiten nicht erlaubt.
Einige Hilfen:
- legen Sie den Verstorbenen flach hin
- schließen sie ihm die Augenlider
- damit der Mund geschlossen bleibt, rollen Sie ein kleines Handtuch und legen Sie es unter das Kinn.
Vielleicht können Sie eine Kerze anzünden, ein Schälchen mit Weihwasser aufstellen und ein Gebet sprechen.
Der Verstorbene darf bis zu 36 Stunden in der Wohnung bleiben. Die Familie hat somit Zeit, sich in Ruhe zu verabschieden. Vor der Abholung durch den Bestatter besteht die Möglichkeit einer Aussegnung des Leichnams. Bitte sprechen Sie sich mit einem Seelsorger ab.
Was müssen Sie noch abklären:
Halten Sie folgende Original-Papiere bereit: bei Ledigen die Geburtsurkunde, bei Verheirateten die Heiratsurkunde, bei Geschiedenen Heiratsurkunde und Scheidungsurteil, bei Verwitweten Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners, bei Kindern Geburtsurkunde und Heiratsurkunde der Eltern.
Legen Sie mit dem Bestatter die Erd- oder Feuerbestattung fest. Es bedarf der Absprache mit ihm, falls Sie bzw. Ihre Angehörigen oder Mitglieder eines Vereins bei der Beisetzung einige der Aufgaben selbst übernehmen wollen. Benötigt werden: Träger für Kreuz (1), Totenfahne (1), Urne (1) oder Sarg (4). Falls Sie das nicht übernehmen können, ist der Bestatter gegen Entgelt behilflich. Beim Gang auf den Friedhof werden in Mömlingen auch Kerzen mitgetragen. Die Anzahl der Kerzen (2, 4 oder 6) können Sie selbst bestimmen.
Die Gemeindeverwaltung ist zuständig für Leichenhaus und Friedhofsverwaltung und klärt mit Ihnen, wo die Grabstätte sein wird. Die Grabgebühren sind ebenfalls dort zu entrichten.
Rufen Sie im Pfarrbüro an und vereinbaren Sie die Termine für Bestattung, Rosenkranz und Totengebet. Bei einem Trauergespräch mit demjenigen aus dem Seelsorgeteam, der für die Bestattung zuständig ist, können Sie über die Mitgestaltung von Trauergottesdienst und Beerdigung (Lieder, Fürbitten etc.) reden. Sie können Ihre Trauer aussprechen und vom Leben des Verstorbenen erzählen. Das Pfarrbüro ist für die Organisation zuständig und benachrichtigt den Küster, den Organisten, die Ministranten und den Vorbeter/Lektor.
Ausläuten:
Das Glockengeläut ist für uns Christen Aufruf zum Gebet für den Verstorbenen. Die Pfarrei teilt der Gemeinde durch Ausläuten mit, dass ein Gemeindemitglied verstorben ist und veröffentlicht die Nachricht im Schaukasten an der Kirche.
Das Ausläuten geschieht auf Wunsch auch für evangelische Christen, ebenso das Läuten für die Trauerfeier. Als Aufruf zum Gebet kann auch für Personen, die den beiden Konfessionen nicht angehören, ausgeläutet werden, wenn dies die Angehörigen wünschen. Dies ist grundsätzlich mit dem Pfarrbüro abzuklären.
Sterberosenkranz und Totengebet
In den Tagen zwischen Tod und Beerdigung begleitet die Pfarrgemeinde den Verstorbenen und seine Angehörigen durch das Rosenkranz- und das Totengebet. Sie drückt der Familie dabei ihre Anteilnahme und Unterstützung aus. Als Zeichen der Nähe und Verbundenheit mit dem Verstorbenen kann in diesen Gottesdiensten und bei der Trauerfeier ein Bild des Verstorbenen neben der Osterkerze aufgestellt werden.
Trauergottesdienst, Aussegnung und Beerdigung, Requiem
Der Trauergottesdienst wird grundsätzlich als Wortgottesfeier angeboten. In der Regel ist dieser am Nachmittag um 14.30 Uhr. Vorher, um 14.00 Uhr, betet die Gemeinde den Rosenkranz.
Ein Aufstellen des Sarges in der Kirche bei der Trauerfeier ist mit vielen Problemen verbunden und deshalb nicht vorgesehen. Im Zuge der Gleichbehandlung gilt das auch für die Urne.
Rechtzeitig vor dem Rosenkranz wird der Sarg, bzw. die Urne im Leichenhaus aufgebahrt. Dort liegt auch die Kondolenzliste auf. Bitte verabschieden Sie sich vor Beginn der Trauerfeier von dem Verstorbenen. Im Anschluss an den Trauergottesdienst versammelt sich die Gemeinde am Leichenhaus zur Aussegnung.
Gegen Lieder (auch von Tonträgern) ist nichts einzuwenden, wenn sie der Würde der Handlung entsprechen und zum Toten einen Bezug haben. Sie müssen aber immer mit dem Zuständigen aus dem Seelsorgeteam abgesprochen werden.
Grab-/Trauerreden finden in der Regel nach der Aussegnung am Leichenhaus statt.
Die Feier der Eucharistie ist zentraler Bestandteil unseres Glaubens. In der „Requiem“ genannten Eucharistiefeier gedenken wir des Todes und der Auferstehung Jesu Christi. Das gemeinsame Requiem für alle Verstorbenen des zurückliegenden Monats wird in Mömlingen jeweils am 3. Freitag im Monat gehalten (Sommer 19.00 Uhr, Winter 18.30 Uhr).
Ein 2. und 3. „Seelenamt/Gedenk-gottesdienst“, bei dem Sie ebenfalls das Bild des Verstorbenen und eine Kerze aufstellen dürfen, können helfen, die Trauer im Gebet und in der Gemeinschaft der Gläubigen besser zu bewältigen.
Wenn Sie weitere Gottesdienste auf längere Zeit (z. B. jährlicher Todestag) festlegen wollen, können Sie dies mit einem sog. „Legat“ zu Lebzeiten tun.
Fragen Sie im Pfarrbüro nach.
Anonyme Beerdigung
Bei allem Verständnis für die Schwierigkeiten einer evtl. Grabpflege gilt: Eine anonyme Bestattung ohne namentliche Kennzeichnung und christlichem Symbol entspricht nicht der einmaligen Würde des Menschen! („Dein Name ist eingeschrieben in Gottes Hand“) und kann nicht als kirchliche Feier gestaltet werden.
Beerdigung von Personen, die aus der Kirche ausgetreten sind
Mitwirkung von kirchlichen Mitarbeitern bei der Beerdigung von Personen, die aus der Kirche ausgetreten sind:
Den Spagat zwischen dem Respekt der eigenen Freiheit (beim Austritt aus der Kirche) und der Tatsache, dass Taufe und Firmung durch den Austritt nicht ausgelöscht sind, müssen auch wir vollbringen und aushalten.
Gerade bei Trauerfällen wird Kirche besonders intensiv erlebt. Deshalb können Entscheidungen nicht pauschal gefällt werden, sondern müssen auf die jeweilige Situation abgestimmt werden.
Kontakte und Adressen
Pfarrbüro Mömlingen 06022-681505
Pfarrbüro Obernburg 06022-9182
Pfarrbüro Eisenbach 06022-31295
Seelsorgliche Hilfe nur im Notfall:
0151 6779 1997
Bestatter Olt: Tel. 06022-6692992 oder
Marco Herrschaft 0173 -9234232
Bestatter Parsch: Tel. 06022-204300
Standesamt: Gemeinde Mömlingen:
06022-685621
Ökumenischer Hospizverein im Landkreis Miltenberg e. V.: Tel.Nr. 06022-7093084 oder 0176-34512060
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Malteser Hospizgruppe: 09373-4805